[08.10.2015] 



Die Frage, ob ein Internet-Anbieter den Zugang zu einzelnen Seiten sperren muss, um die illegale Verbreitung von Musikdateien zu verhindern, beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Das fordert eine Musikfirma vom einem Telekommunikationsunternehmen (Aktenzeichen I ZR 174/14) mit einer Unterlassungsklage. In den Vorinstanzen war diese gescheitert.