[20.01.2016] Autohändler müssen beim Verkauf von Neuwagen die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV dem Verbraucherkunden zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht nur einmalig. Die Angaben sind vielmehr für die gesamte Dauer bis zum Verkauf bereit zu halten. Verstöße können abgemahnt werden.