[24.06.2020] Bei einem Streit um bestimmte Äußerungen dürfen Gerichte die Gegenseite nicht einfach übergehen. So viel Zeit muss auch in eiligen Fällen sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss zu einem Streit zwischen Polizeigewerkschaften (AZ: 1 BvR 1246/20). Andernfalls sei die „prozessuale Waffengleichheit“ nicht mehr gegeben.