[22.09.2016] Mancher Vermieter mag da ins Träumen kommen: Zumindest in guten Wohnlagen mit umkämpftem Mietmarkt kann der Abschluss eines Zeitmietvertrags aus Vermietersicht verlockend erscheinen. Wenn der Mietvertrag automatisch nach einer festgelegten Zeit ausläuft, kann neu verhandelt werden, höhere Mieten durchgesetzt und unliebsame Mieter der Tür gewiesen werden. Doch erlaubt das Mietrecht Zeitmietverträge nur in wenigen Fällen.