[17.11.2016] Menschen wollen selbstbestimmt leben. Und die meisten wollen auch bestimmen, wie sie behandelt werden, wenn sie durch einen Unfall oder eine Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Patientenverfügung planen sie den Ernstfall. Welche Anforderungen der Bundesgerichtshof an eine rechtlich bindende Patientenverfügung stellt, machte er jüngst klar (Az XII ZB 61/16) klar.