[15.09.2016] Lügen im Vorstellungsgespräch können zum Rausschmiss führen – aber nur dann, wenn sie auf eine zulässige Frage erfolgten und wenn die Täuschung ursächlich für die Einstellung war. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.