[10.04.2015] Wer von seiner Ex-Freundin unberechtigt Nacktfotos im Internet verbreitet verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Landgericht Kiel sprach einer durch die Veröffentlichung von Nacktbildern bloßgestellten Frau ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zu (Landgericht Kiel, Urteil vom 27.04.2006, Az. 4 O 251/05).