[31.07.2019] Urlaub dient der Erholung der Arbeitnehmer – und nicht dem Auskurieren von Krankheiten. Gerade im Urlaub ist aber mancher besonders anfällig für Erkrankungen. Betroffenen Arbeitnehmern hilft das Bundesurlaubsgesetz, das vorsieht, dass nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.