[17.06.2016] Einen ungewöhnlichen Fall hatten die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm zu beurteilen. Ein Mitarbeiter eines Krankenhauses verlangte von seinem Arbeitgeber Schadensersatz, weil an seinem Arbeitsplatz Schmuck und Uhren im Wert von 20.000 Euro gestohlen wurden. Ein Fall, der grundsätzliche und auf andere Situationen durchaus übertragbare Fragen aufwarf.