[06.10.2015] Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat in einem Urteil vom 13.08.2015 (Az. 8 C 1023/15) sehr interessante Ausführungen zum Lizenzschaden bei Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Filmen gemacht. Der Vorsitzende Richter, der selbst lange Zeit als Softwareentwickler gearbeitet hat, bemisst den durch einen einzelnen Filesharing-Vorgang verursachten Schaden auf 13,62 % des Ladenpreises für das streitgegenständliche Filmwerk.