[27.04.2017] Muss eine Auszubildende aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe zu Hause ausziehen, kann sie in so einem Fall Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umzug sowie Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten haben. Sollte es zwischen den Behörden Streit über Zuständigkeiten geben, dürfen Betroffene darunter nicht leiden. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.