[30.08.2017] „Eigentum verpflichtet“ – diese Worte stehen so bereits im Grundgesetz. Dies bedeutet, dass Eigentum wie Immobilien in einem gewissen Rahmen auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen sollen. Die konkrete Ausgestaltung dieser sehr allgemeinen Norm lässt sich heute beispielsweise an den Pflichten ablesen, die ein Vermieter gegenüber seinen Mietern zu erfüllen hat. In diesem Artikel sollen einige der Pflichten von Vermietern nun etwas genauer vorgestellt werden, um Betroffenen einen Überblick bieten zu können.