[10.11.2016] Laut BGH kann eine Bank von Verbrauchern kein pauschales Entgelt für Kontoüberziehungen aufgrund entsprechender Klauseln in ihren Bedingungen verlangen. Dies hat der BGH mit zwei Urteilen am 25.10.2016 entschieden (Az. XI ZR 9/15 und Aktz. XI ZR 387/15).