[31.07.2015] In einem jetzt veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich mit der Frage zu befassen gehabt, ob Staatsanwaltschaften von ihrer gesetzlichen Eilkompetenz zur Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen dann Gebrauch machen dürfen, wenn bereits ein Richter mit dem Antrag befasst gewesen ist.