[09.04.2020] Scheck- und Kreditkarten sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Inhaber – der nicht immer der Berechtigte ist – die Möglichkeit einräumen, den Kartenaussteller aufgrund einer Garantieerklärung zu einer Zahlung an den Scheck- und Kreditkarteninhaber zu veranlassen.