[06.11.2020] Der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) hat in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheides beschlossen, dass Urenkel schenkungsteuerrechtlich nicht den Enkeln gleichzustellen sind. Das hat Auswirkung auf den Freibetrag zur Erbschaftssteuer sowie die Freibeträge zur Schenkungsteuer.