[24.05.2017] Der für Bankrechtssachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, dass der Verbraucher/Kläger in Widerrufsfällen – entgegen der Rechtsauffassung einer Anzahl von Instanzgerichten – sehr wohl eine (negative) Feststellungsklage erheben kann (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2017, Az. XI ZR 586/15).