[03.03.2016] Ob eine Mietkürzung wegen Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung auch im Fall von nicht giftigem Schimmel in Frage kommt, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich bewertet. Die Rechtsprechung hat auch keine allgemeingültigen Vorgaben darüber entwickelt, wann eine bestimmte Schimmelpilzkonzentration als toxisch einzustufen ist.