[15.12.2015] Wie im Haftpflichtbereich ranken sich auch im Bereich der Schadensregulierung bei der eigenen Kaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall die Fragen, wie viel denn die Kaskoversicherung nun eigentlich bezahlen muss. Gerade bei der Abgrenzung der erforderlichen Reparaturkosten stellt sich die Frage, ob der Geschädigte die (i.d.R. teureren) Reparaturkosten einer Markenwerkstatt ansetzen kann oder ob der Versicherer nur die (i.d.R. billigeren) Reparaturkosten einer freien Werkstatt abrechnen darf. Diese Frage hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.