[14.09.2015] Lesenswertes für Fantasy-Fans und Freunde des Pfälzer Brauchtums bietet eine Entscheidung des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 29.06.2015, Az. 26 W (pat) 548/14). Es geht um die Beschwerde des Anmelders der Marke „Troll“ für Mischgetränke. Das Gericht nimmt sich den zuvor ergangenen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vor, das die Anmeldung des Wortzeichens zurückgewiesen hatte. Das Bundespatentgericht begibt sich für seine Entscheidungsbegründung in die Tiefen von Etymologie und Pfälzer Lebensart.