[16.12.2022] Inzwischen mehren sich auch die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Allein um die Feststellungsbescheide der Finanzämter und die Steuerbescheide der Gemeinden offen zu halten, soll gegen die Feststellungsbescheide Einspruch eingelegt und gegen die Steuerbescheide Widerspruch erhoben werden.