[17.07.2015] Im Falle der Scheidung wird ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, nach den Regeln über die Verteilung von „Haushaltsgegenständen“ aufgeteilt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12).