[01.06.2015] Immer wieder gibt es mit Versicherungen Ärger wegen Gutachten, die Gutachter im Auftrag der jeweiligen Versicherung erstellt haben. Oft halten Versicherungen - für den Versicherungsnehmer günstige - Gutachten zurück und wollen sie nicht vorlegen. Ich beschäftige mich hier mit der Rechtsfrage, ob die Versicherung die Pflicht hat, ein Gutachten vorzulegen, wenn es der Versicherungsnehmer verlangt?