[10.02.2016] Unternehmen müssen ihr Material beim Hersteller, Großlieferanten oder Händler beschaffen. Stellt sich beim Einbau dann heraus, dass das Material fehlerhaft und mangelhaft ist, stellt sich die Frage nach den Kosten! Muss der Lieferant die Einbaukosten und die Ausbaukosten dem Unternehmer erstatten? Schließlich ist dieser wiederum gegenüber seinem Verbraucher-Kunden hierzu verpflichtet! Für Unternehmen als „letztes Glied“ in der Kette besteht hier eine erhebliche Regelungslücke!