[13.05.2020] Führt ein Autofahrer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit und kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der Hund zum Fahrer kletterte, so ist dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.