[19.10.2016] In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstritten Urteil vom 27.09.2016 hat das Landgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass eine von der Landesbank Baden-Württemberg verwendete Widerrufsbelehrung in Immobiliardarlehensverträgen nicht gesetzeskonform und irreführend ist.