[21.08.2015] Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids zu entscheiden, der nach dem Erwerb eines (vormaligen) Nachlassgrundstücks durch einen Miterben von weiteren Miterben erlassen wurde (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015, 4 K 1380/13).