[23.08.2016] Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom 08. August 2016 - 25 O 35/15 - die Widerrufsbelehrungen in fünf Immobiliendarlehensverträgen der Kreissparkasse Böblingen aus Januar, Oktober und November 2008 und September 2009 als fehlerhaft angesehen und einen Anspruch auf Zahlung von Nutzungswertersatz von 2,5 Prozentpunkten zugesprochen. Die Kläger hatten zum Zwecke der Finanzierung einer Eigentumswohnung in Leinfelden-Echterdingen in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesene Fremdwährungsdarlehensverträge abgeschlossen. Sie wurden von HAHN Rechtsanwälte vertreten.