[07.11.2016] Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 20. Oktober 2016 – 5 U 62/16 – die Sparkasse zu Lübeck AG zur Rückabwicklung von drei Immobiliendarlehensverträgen verurteilt. Die klagende Ärztin aus Lübeck - hatte die drei Darlehensverträge über insgesamt 292.000,00 Euro zur Immobilienfinanzierung mit der Beklagten am 23. Januar und 14. Mai 2007 geschlossen und diese wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen am 23. April 2015 widerrufen. Die Klägerin wurde von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Erstinstanzlich hatte das Landgericht Lübeck die Klage noch vollständig abgewiesen.