[16.01.2018] Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14. Dezember 2017 - 319 O 157/17 - die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Die Kläger, die von Hahn Rechtsanwälte vertreten wurden, hatten die Widerrufsinformation zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 11. November 2010 erhalten. Das Landgericht Hamburg sieht diese als fehlerhaft an.