[25.08.2015] In Deutschland leben hunderttausende Italiener, in Italien zehntausende Deutsche. Verstirbt einer von ihnen, liegt ein sogenannter Erbfall mit internationalem Bezug vor. Solche Todesfälle mit Auslandsberührung können in der Abwicklung komplex sein. Mit vergleichsweise wenig Beachtung hat im Erbrecht auf Europäischer Ebene nun eine kleine Revolution stattgefunden. Seit dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle die EU-Erbrechtsverordnung.