[24.01.2017] Gesetzliche Krankenkasse und private Krankenversicherung beteiligen sich an den Kosten für eine geplante Kinderwunschbehandlung – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Ihre Krankenkasse jedoch Ihren Antrag auf Beteiligung an den Behandlungskosten für die geplante „künstliche Befruchtung“ ablehnt, können Sie diesen Bescheid überprüfen lassen. In vielen Fällen ist der Ablehnungsbescheid rechtswidrig, so dass Sie die Möglichkeit haben, Ihren Anspruch auf Kostenbeteiligung juristisch durchzusetzen.