[19.12.2019] Nach einem Behandlungsfehler bei einer Nasenbein-OP erlitt ein junger Mann schwere Hirnschäden. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Gießen - Az.: 5 O 376/18 - hat er Anspruch auf insgesamt 800.000 Euro Schmerzensgeld. Damit zählt die Summe zu den höchsten, die ein deutsches Gericht in solchen Fällen bisher für angemessen hielt.