[07.10.2016] Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Presseinformation mitteilt, wird er sich am 22.11.2016 mit der Frage beschäftigen, ob der sogenannte „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“, den die Targobank in vielen Kreditverträgen berechnet, rechtmäßig ist.