[16.09.2015] Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat mit einem folgenschweren Urteil eine vermeintliche Lücke für Autofahrer geschlossen, die nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis und einer entsprechenden Sperre weiter mit einem Führerschein aus einem europäischen Land Auto fuhren (EuGH, Urt. v. 21.05.2015, Rs. C-339/14).