[19.05.2017] Rotlichtverstöße werden im Verkehrsrecht streng geahndet. Wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rot war, kommt zu einem Bußgeld von 200 Euro ein Monat Fahrverbot dazu. Je nach Fall kann das Bußgeld auch deutlich höher liegen und drohen längere Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn wegen eines Rotlichtverstoßes gegen Sie ermittelt wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.