[01.11.2015] Vermieter müssen jetzt wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und eine Wohnungsgeberbestätigung erstellen. In der Wohnungsgeberbestätigung muss der Vermieter dem Mieter den Einzug oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch mit einer Reihe von Detailangaben bestätigen. Lesen Sie hier, was genau in der Wohnungsgeberbestätigung stehen muss und welche Pflichten der Vermieter hat.