[24.03.2015] Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt als Art. 1 TarifautonomiestärkungsG seit dem 01.01.2015. Dieses Gesetz sieht einen gesetzlichen Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde flächendeckend für Arbeitnehmer aus allen Branchen vor. Dies gilt nur nicht für Arbeitslöhne nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz (AEntG). Ab dem 1. Januar 2017 gilt das MiLoG dann uneingeschränkt.