[05.11.2021] Ewig kann eine pandemiebedingte Schließung der Betriebsstätte oder eine allgemeine Home-Office-Phase nicht dauern. Irgendwann will der Arbeitgeber die Mitarbeiter wieder zurückholen. Doch wenn die Arbeit vor Ort wieder aufgenommen werden soll, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Das haben mehrere Arbeitsgerichte entschieden.