[22.07.2016] Bislang galt die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf als eher bankenfreundlich. Der 6. Senat des OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass der Widerruf bei bereits beendeten Darlehensverträgen überhaupt nicht mehr möglich sei und bei noch laufenden Darlehensverträgen aufgrund der aktuell günstigen Marktzinsen rechtsmissbräuchlich sei. Die Banken zitieren diese Rechtsprechung sehr gerne in ihren Standardschreiben an ihre Kunden.