[20.04.2017] Top-Chance für Darlehensnehmer der Waiblinger Kreissparkasse (und anderer Sparkassen bundesweit): Bei Baudarlehen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 bei der Kreissparkasse Waiblingen und bei anderen Sparkassen geschlossen wurden, kann auch heute häufig noch ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen!