[04.01.2017] Erstmals hat ein Gericht (Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2016, 7 O 967/16, nicht rechtskräftig) im VW Skandal in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Klageverfahren einen Händler zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro- 6-Norm verurteilt. Der Kläger hat im Gegenzug seinen vom Abgasskandal betroffenen Seat Alhambra zurück zu geben und zwar ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.