[16.11.2016] Viele Online-Händler bieten ihren Kunden als Service auch einen Kundendienst an. Für diese Serviceleistungen werden oftmals besondere Telefonnummern angegeben, die der Kunde anzurufen hat. In einem Fall hatte ein deutscher Elektrohändler auf seiner Homepage als Servicenummer eine 0180-Nummer angegeben. Die Kosten pro Anruf waren hier jedoch höher als die üblichen Tarife. Ob dies gegen EU-Recht verstößt, muss nun der EuGH entscheiden.