[15.02.2016] Der Urlaub war herrlich und endlich einmal 4 Wochen lang. Bei Rückkehr nach Hause finden Sie in der Post die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Laut Poststempel ist der Brief am ersten Urlaubstag zur Post gegeben worden. Er gilt als am nächsten Tag zugegangen. Auch wenn der Chef wusste, dass Sie verreist sind. Damit ist die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage abgelaufen.