[13.02.2024] Ein laufender Mietvertrag kann unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen gekündigt werden. Jedoch hilft dies dem Vermieter nicht weiter, wenn der Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht verlässt. Denn die Kündigung des Mietverhältnisses beendet lediglich den Mietvertrag. An dem unmittelbaren Besitz des Mieters an der Wohnung ändert die Kündigung nichts. Der Vermieter kann die Wohnung nicht einfach auf die Kündigung hin in Beschlag nehmen, da dies verbotene Eigenmacht darstellen würde.