[25.01.2016] Naturgemäß kommt es häufig vor, dass der Rentenversicherungsträger erst einige Zeit nach dem Ableben des Erblassers von dessen Tod erfährt. Bis dahin wird – unter Umständen auch über mehrere Monate – die Rente in unveränderter Höhe auf das Konto des Erblassers eingezahlt.