[29.06.2016] Wegen fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen verlangen Versicherte seit einigen Jahren die Rückzahlung aller Prämien gekündigter Lebensversicherungen– mit Erfolg. Doch dieser Anspruch hat auch Grenzen, besonders bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).