[11.10.2016] Das Fluggast- bzw. Flugreiserecht befasst sich vornehmlich mit den Ansprüchen bei Annullierung, Nichtbeförderung, Flugverspätung, Gepäckverlust oder -verspätung und auch mit Verletzungen oder Todesfällen im Zusammenhang mit der Flugbeförderung.