[10.03.2016] Mitarbeitern von Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist es gesetzlich untersagt, sich neben der vereinbarten Vergütung Geld oder geldwerte Leistungen versprechen oder gewähren zu lassen. Gleichwohl ist es mit einer sorgfältigen Dokumentation auch möglich, dass Mitarbeiter von Pflege- und Betreuungseinrichtungen erben können.