[18.11.2020] Das Landgericht Ingolstadt hat in einem sensationellen Urteil vom 12.11.2020, Az. 81 O 571/19, einem Kläger in einem Verfahren gegen die Audi AG Recht gegeben und verurteilte die Audi AG zur Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme des Wagens - und das obwohl der Kläger seinen PKW im Januar 2016, also NACH dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat.